Terroraktivitäten und Handlungsspielraum

Wenn eine Spieler:in am Zug ist, erhält sie ein Zeitfenster, um Terroraktivitäten entweder vorzubereiten oder durchzuführen:

a. Sie kann → Terrorzellen bauen. Dazu muss sie alle Schlüssel- positionen einer Abteilung besetzt halten.

b. Sie kann einen → Anschlag auf eine Schlüsselposition eines Gegners ausführen.

c. Sie kann eine → Kamikaze-Attacke auf eine Terrorzelle ausführen.

d. Sie kann im Hauptquartier eines Gegners ein → Massaker durchführen. Für die beiden Spieler geht es dabei um Alles oder Nichts.

e. Sie kann, falls sie auf einem „Komplott“-Feld landet und sämtliche Voraussetzungen erfüllt, einen Komplottplan umsetzen und damit eine → Grossoffensive starten.

Es ist möglich, im gleichen Zeitfenster Terrorzellen zu bauen und Terrorangriffe (b, c, d, e) auszuüben. Sobald aber die Spieler:in würfelt und weiterzieht, ist das Zeitfenster für Terroraktivitäten geschlossen.

Terrorangriffe können abgewehrt werden, wenn die angegriffene Spieler:in im Besitz der passenden →Verteidigungswaffen ist.

Die Spieler:innen haben verschiedene Möglichkeiten, die Pläne zu durchkreuzen und sich mit Terrorangriffen Vorteile zu verschaffen:

Wenn eine Spieler:in nicht am Zug ist, kann sie ebenfalls bestimmte Aktionen vorbereiten oder durchführen:

a. Sie kann Strafgebühren kassieren, wenn eine Mitspieler:in auf einer ihrer → Schlüsselpositionen landet.

b. Sie kann sich verteidigen, wenn sie angegriffen oder sabotiert wird

c. Sie kann ihre Schlüsselpositionen verpfänden und Terrorzellen verkaufen.

d. Sie kann den Spielzug eines Gegners mit einem → Sabotageakt stören.

e. Sie kann Verhandlungen mit anderen Spieler:innen führen und einen → Shady Deal abschliessen.

Die Aktivitäten a und b sind auch dann möglich, wenn die Spielerin in einer Folterkammer sitzt und malträtiert wird. Auch Aktivität c wird toleriert, sofern sich die Spielerin in einer akuten finanziellen Notlage befindet und damit das Lösegeld zahlen kann.

Hingegen kann die Spielerin, solange sie sich in der Folterkammer be- findet, keine proaktiven Handlungen ausführen: d.h. sie kann keine Sa- botageakte durchführen, keine Shady Deals anstossen und auch keine sonstigen Terroraktivitäten abwickeln.